Allgemeines, JOBS & STELLEN
Die Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass wir die Arbeitskraft examinierter Fachkräfte für Krankenhäuser zur Verfügung stellen um Personalengpässe auszugleichen.
Du kannst bei uns als Teil- oder Vollzeit (150,5 Std./Monat – 35 Std./Woche) aber auch als Minijobber arbeiten.
In der Arbeitnehmerüberlassung bist du bei uns fest angestellt. Das Arbeitsverhältnis besteht nur zwischen dir, dem Arbeitnehmer, und uns.
Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst wirst du trotzdem weiter bezahlt.
Du erhältst als Teil- oder Vollzeitkraft weiterhin dein Gehalt.
Du erhältst bei einer Vollzeitstelle (35Std./Woche) 30 Tage Urlaub pro Jahr.
Die Einsatzdauer ist sehr unterschiedlich. Vor allem kommt es dabei auf den Stellenumfang und auf deine Wünsche an.
Teil- oder Vollzeitkräfte sind meistens für eine längere Zeit in der selben Einrichtung eingesetzt.
Auch das bestimmst du mit. In welche Einrichtungen oder in welchem Umkreis du eingesetzt werden möchtest, besprechen wir ganz individuell.
Du teilst uns mit wann du arbeiten kannst und welche Schichten du machen möchtest. Demnach verplanen wir dich dann.
Wann du Urlaub haben möchtest teilst du uns einfach mit und wir planen dich zu den Zeiten nicht ein.
Ja, es ist dir jederzeit möglich deine Stunden zu erhöhen oder auch zu verringern.
Sobald du dich in einer Einrichtung nicht wohl fühlst, sage uns bitte direkt Bescheid. Wir werden dich umgehend aus dem Einsatz nehmen und dich anderweitig einplanen.