Allgemeines, JOBS & STELLEN
Die Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass wir die Arbeitskraft examinierter Fachkräfte für Krankenhäuser zur Verfügung stellen um Personalengpässe auszugleichen.
Du kannst bei uns als Teil- oder Vollzeit (150,5 Std./Monat – 35 Std./Woche) aber auch als Minijobber arbeiten.
In der Arbeitnehmerüberlassung bist du bei uns fest angestellt. Das Arbeitsverhältnis besteht nur zwischen dir als Arbeitnehmer, und uns als Arbeitgeber.
Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst wirst du trotzdem weiter bezahlt.
Du erhältst als Teil- oder Vollzeitkraft weiterhin dein Gehalt.
Du erhältst bei einer Vollzeitstelle (35Std./Woche) 30 Tage Urlaub pro Jahr.
Die Einsatzdauer ist sehr unterschiedlich. Vor allem kommt es dabei auf den Stellenumfang und auf deine Wünsche an.
Teil- oder Vollzeitkräfte sind meistens für eine längere Zeit in der selben Einrichtung eingesetzt.
Auch das bestimmst du mit. In welche Einrichtungen oder in welchem Umkreis du eingesetzt werden möchtest, besprechen wir ganz individuell.
Du teilst uns mit wann du arbeiten kannst und welche Schichten du machen möchtest. Danach halten wir uns selbstvertändlich bei der Planung Deiner Arbeitszeiten.
Wann du Urlaub haben möchtest, teilst du uns einfach mit wann Du in den Urlaub gehen möchtest und wir planen dich zu den Zeiten nicht ein. Ganz einfach.
G-medical bietet für alle Beschäftigten verschiedene, frei wählbare Stellenumfänge an. Du kannst wählen zwischen Minijob, 50%-Stelle, 80%-Stelle und natürlich Vollzeit (100%-Stelle). Du kannst Deinen Stellenumfang auch jederzeit anpassen, z.B. wenn Nachwuchs da ist. Wir wollen das so flexibel wie irgend möglich für Dich machen.
Ja, es ist dir jederzeit möglich deine Stunden zu erhöhen oder auch zu verringern.
Sobald du dich in einer Einrichtung nicht wohl fühlst, sage uns bitte direkt Bescheid. Wir werden dich umgehend aus dem Einsatz nehmen und dich anderweitig einplanen.