Allgemeines, JOBS & STELLEN

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass wir die Arbeitskraft examinierter Fachkräfte für Krankenhäuser zur Verfügung stellen um Personalengpässe auszugleichen. 

Welchen Stellenumfang bietet G-medical an?

Du kannst bei uns als Teil- oder Vollzeit (150,5 Std./Monat – 35 Std./Woche) aber auch als Minijobber arbeiten. 

In der Arbeitnehmerüberlassung bist du bei uns fest angestellt. Das Arbeitsverhältnis besteht nur zwischen dir, dem Arbeitnehmer, und uns. 

Bekomme ich Lohn, wenn ich einen Krankenschein habe?

Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst wirst du trotzdem weiter bezahlt.

Was passiert wenn es für mich mal keinen Einsatz gibt?

Du erhältst als Teil- oder Vollzeitkraft weiterhin dein Gehalt.

Wie viele Urlaubstage habe ich bei G-medical?

Du erhältst bei einer Vollzeitstelle (35Std./Woche) 30 Tage Urlaub pro Jahr.

Wie lange ist man in einer Einrichtung?

Die Einsatzdauer ist sehr unterschiedlich. Vor allem kommt es dabei auf den Stellenumfang und auf deine Wünsche an. 

Teil- oder Vollzeitkräfte sind meistens für eine längere Zeit in der selben Einrichtung eingesetzt.

Wo werde ich eingesetzt und in welchem Umkreis?

Auch das bestimmst du mit. In welche Einrichtungen oder in welchem Umkreis du eingesetzt werden möchtest, besprechen wir ganz individuell.

Wie läuft die Dienst-/und Urlaubsplanung?

Du teilst uns mit wann du arbeiten kannst und welche Schichten du machen möchtest. Danach halten wir uns selbstvertändlich bei der Planung Deiner Arbeitszeiten.

Wann du Urlaub haben möchtest, teilst du uns einfach mit wann Du in den Urlaub gehen möchtest und wir planen dich zu den Zeiten nicht ein. Ganz einfach.

Ich möchte weniger arbeiten! Was bietet G-medical da an?

G-medical bietet für alle Beschäftigten verschiedene, frei wählbare Stellenumfänge an. Du kannst wählen zwischen Minijob, 50%-Stelle, 80%-Stelle und natürlich Vollzeit (100%-Stelle). Du kannst Deinen Stellenumfang auch jederzeit anpassen, z.B. wenn Nachwuchs da ist. Wir wollen das so flexibel wie irgend möglich für Dich machen.

Ist es möglich die vertragliche Arbeitszeit zu verändern?

Ja, es ist dir jederzeit möglich deine Stunden zu erhöhen oder auch zu verringern. 

Was ist, wenn ich mich an einem Einsatzort nicht wohl fühle?

Sobald du dich in einer Einrichtung nicht wohl fühlst, sage uns bitte direkt Bescheid. Wir werden dich umgehend aus dem Einsatz nehmen und dich anderweitig einplanen.

Firmenwagen & Mobilität

Ist es möglich einen Firmenwagen zu bekommen?

Wir stellen Firmenwagen Vollzeitbeschäftigten zur Verfügung. 

Zudem erhält du eine Tankkarte.

Was kostet mich ein Firmenwagen?

Firmenwagen werden nach der 1%-Regelung abgerechnet. 

Das bedeutet du zahlst 1% vom Bruttolistenpreis des Autos von deinem Bruttolohn. 

Was ist wenn ich keinen Firmenwagen erhalte oder möchte?

Jeder Mitarbeiter bekommt Fahrtgeld in höhe von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer oder ein Ticket für den ÖPNV gestellt.

Wird mir eine Unterkunft gestellt wenn ich weiter weg eingesetzt werde?

Ja, dir wird von uns ein Hotel oder eine Pension in der Nähe deines Einsatzortes gestellt. 

Corona

Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?

Die Handlungsempfehlungen der Bundesregierung sehen derzeit eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Masken in medizinischen Einrichtungen vor. Solche Masken werden Ihnen in aller Regel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Allgemeine Hygiene wie häufiges Händewaschen und einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter schützen Sie zusätzlich. Achten Sie außerdem auf die Handlungsanweisungen der Einrichtung für die Sie arbeiten.

Was tue ich in dem Fall, dass ich eine Ansteckung mit dem Coronavirus befürchte

Wenn Sie sich unwohl fühlen, Fieber, Husten oder angegriffene Atemwege bei sich beobachten, informieren Sie telefonisch Ihren Arzt, Ihren Arbeitgeber und das zuständige Gesundheitsamt. Welches das ist können Sie hier nachsehen:

https://tools.rki.de/plztool/

Begeben Sie sich in häusliche Quarantäne bis Sie ein Testergebnis haben. Halten Sie Abstand zu anderen Menschen (1,5 bis 2 Meter).

Bin ich arbeitsunfähig bei einer COVID-19-Diagnose?

Wie bei anderen Krankheiten auch muss ein Arzt Ihnen die Erkrankung bescheinigen. Allerdings wird im Falle von COVID-19 und der derzeitigen Situation eine Erkrankung an SARS-CoV-19 sicherlich zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen.

Darf ich der Arbeit fern bleiben, wenn ich eine Ansteckung befürchte?

Grundsätzlich berechtigt die bloße Angst vor Ansteckung nicht, der Arbeit ohne Genehmigung des Arbeitsgebers fern zu bleiben. Das gilt natürlich für alle Krankheiten.

Wenn Sie Sicherheits- oder Hygienemängel feststellen, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber umgehend. Dieser ist natürlich sehr daran interessiert, Ihnen ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten und Ansteckungsgefahren möglichst minimal zu halten.

Was passiert, wenn meine Arbeitsstätte unter Quarantäne gestellt wird?

In einem solchen Fall werden Sie von uns weiterbezahlt, sofern Sie arbeitsfähig sind, aber nicht zu Ihrer Arbeitsstätte anreisen dürfen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Coronavirus?

Das Robert-Koch-Institut ist derzeit die Anlaufstelle für detaillierte Informationen zum COVID-19-Virus. Sie können hier tiefergehende Details zum neuartigen Virus finden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Darf ich arbeiten, wenn ich zur Risikogruppe gehöre (also z.B. älter als 60 Jahre bin)?

Es gibt keine Beschränkungen des Berufsausübungerechts (“Berufsfreiheit”) aufgrund von demografischen (z.B. altersbedingten, geschlechtlichen usw.) Merkmalen. Es liegt also allein in Ihrem Ermessen, ob Sie bestimmte Einsätze annehmen möchten oder eben nicht.