Was der Corona-Virus ganz konkret für Ihre Arbeit bedeutet ist natürlich schwer zu beantworten, weil die Berufsbilder im medizinischen Bereich sehr vielfältig sind. Wir möchten Ihnen aber hier einige Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 sehr häufig gestellt werden.
FAQ
Die Handlungsempfehlungen der Bundesregierung sehen derzeit eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Masken in medizinischen Einrichtungen vor. Solche Masken werden Ihnen in aller Regel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Allgemeine Hygiene wie häufiges Händewaschen und einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter schützen Sie zusätzlich. Achten Sie außerdem auf die Handlungsanweisungen der Einrichtung für die Sie arbeiten.
Wenn Sie sich unwohl fühlen, Fieber, Husten oder angegriffene Atemwege bei sich beobachten, informieren Sie telefonisch Ihren Arzt, Ihren Arbeitgeber und das zuständige Gesundheitsamt. Welches das ist können Sie hier nachsehen:
Begeben Sie sich in häusliche Quarantäne bis Sie ein Testergebnis haben. Halten Sie Abstand zu anderen Menschen (1,5 bis 2 Meter).
Wie bei anderen Krankheiten auch muss ein Arzt Ihnen die Erkrankung bescheinigen. Allerdings wird im Falle von COVID-19 und der derzeitigen Situation eine Erkrankung an SARS-CoV-19 sicherlich zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen.
Grundsätzlich berechtigt die bloße Angst vor Ansteckung nicht, der Arbeit ohne Genehmigung des Arbeitsgebers fern zu bleiben. Das gilt natürlich für alle Krankheiten.
Wenn Sie Sicherheits- oder Hygienemängel feststellen, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber umgehend. Dieser ist natürlich sehr daran interessiert, Ihnen ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten und Ansteckungsgefahren möglichst minimal zu halten.
In einem solchen Fall werden Sie von uns weiterbezahlt, sofern Sie arbeitsfähig sind, aber nicht zu Ihrer Arbeitsstätte anreisen dürfen.
Das Robert-Koch-Institut ist derzeit die Anlaufstelle für detaillierte Informationen zum COVID-19-Virus. Sie können hier tiefergehende Details zum neuartigen Virus finden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Es gibt keine Beschränkungen des Berufsausübungerechts („Berufsfreiheit“) aufgrund von demografischen (z.B. altersbedingten, geschlechtlichen usw.) Merkmalen. Es liegt also allein in Ihrem Ermessen, ob Sie bestimmte Einsätze annehmen möchten oder eben nicht.
